Informationen für Patient*innen

Die Wirksamkeit von Psychotherapie ist durch zahlreiche Studien bereits seit den 1960er Jahren belegt, weshalb Psychotherapie seit dieser Zeit in Deutschland als Kassenleistung sowohl der gesetzlichen wie auch der privaten Krankenkassen und mittlerweile auch seit wenigen Jahren der Berufsgenossenschaften (Arbeitsunfall) angeboten wird.

Zugangsweg

Nach telefonischer Kontaktaufnahme über die Telefonsprechstunde, die leider aufgrund der Menge der Anfragen und der Abklärung spezifischer Fragen nur auf diesem Weg erfolgen kann, werden Vorgespräche (Sprechstunden und „Probesitzungen“) durchgeführt, die von der Kasse auf jeden Fall übernommen werden. Wenn Sie sich dann zu einer Psychotherapie entscheiden, wird diese bei der Kasse beantragt. Für den Erstkontakt benötigen Sie keine Überweisung: die Vorlage der Krankenversichertenkarte genügt.

Für Privatversicherte/Beihilfeberechtigte gilt:

Da Privatkassen jeweils individuelle Verträge abschließen, sollten Sie sich zuvor über Ihre Versicherungsbedingungen und Zugangsmöglichkeiten zur Psychotherapie erkundigen. In der Regel sind unverbindlich bis zu 5 Probesitzungen möglich.

Für Patient*innen der Berufsgenossenschaften (Arbeitsunfälle) gilt:

Ich nehme am Psychotherapeutenverfahren der Unfallversicherungen teil. Dennoch müssen gerade hier vorab die jeweiligen Sachbearbeiter*innen in Kenntnis gesetzt werden. Bringen Sie in diesem Fall unbedingt Unterlagen mit, aus denen das Aktenzeichen ersichtlich ist. Auch hier werden zunächst  5 Probesitzungen abgehalten.

Aufgrund meiner breiten klinischen Ausbildung und Erfahrung behandle ich fast alle Indikationsbereiche des psychosomatisch-psychotherapeutischen Fachgebietes. Auf die Behandlung der Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen bin ich aber nicht spezialisiert.

Erst der Mut zu sich selbst wird den Menschen seine Angst überwinden lassen.

Viktor Frankl